Betriebliche Krankenversicherung

Heben Sie sich vom Arbeitsmarkt ab und binden Sie langfristig qualifizierte Mitarbeiter an Ihr Unternehmen.

Mit der betrieblichen Krankenversicherung bieten Sie Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit einer günstigen Krankenzusatzversicherung, die für Sie auch noch steuerlich absetzbar ist.  Bis zu 50,00 € monatlich können Sie die Beiträge als Betriebsausgabe steuerlich absetzen.  

Wir erstellen hierzu ein pauschales Angebot, bei dem jeder Beitrag pro Mitarbeiter gleich hoch ist. Ohne Altersgrenzen oder Gesundheitsprüfung. So positionieren Sie sich als attraktiver Anbieter auf dem Arbeitsmarkt und schaffen Vertrauen durch soziales Engagement. 

Nachweislich verbessern Sie durch gezielte Vorsorgemaßnahmen ebenfalls die Produktivität und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter. 

Einfache Abwicklung im Leistungsfall
Günstige Erweiterung der gesetzlichen Krankenversicherung
Kein Verwaltungsaufwand

Beispielrechnung für eine betriebliche Krankenversicherung

Aus dem 50,00 € staatlich geförderten Monatsbeitrag können Sie entweder aus einem Baukastensystem selbst Zusatzversicherungen auswählen oder aber für Ihre Mitarbeiter ein Cashbacksystem nutzen. 

Bei der Benutzung des Cashbacksystems haben Sie die Auswahl zwischen einem Budget pro Jahr und pro Mitarbeiter, das Sie selbst festlegen können: 

– 300,00 €
– 600,00 €
– 900,00 €
– 1.200,00 €
– 1.500,00 €

Dieses Geld hat ihr Mitarbeitender, dann in verschiedenen medizinischen Bereichen (Vorsorge, Ambulant, Zahn) frei zur Verfügung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit folgende Bausteine on top zu versichern. 

– Zahnersatz 70%
– Zahnersatz 90%

– Einbettzimmer 
– Krankentagegeld 

Das individuelle Angebot für alle Mitarbeitende erhalten Sie auf Anfrage.
Sie entscheiden selbst, welche Tarife Sie für Ihre Mitarbeiter wählen. 

Häufig gestellte Fragen

Sie haben die Möglichkeit über unser Portal Ihre Mitarbeitenden selbstständig, mit einem Klick an- und abzumelden. 

Sobald ein Mitarbeitender ausscheidet aufgrund von Kündigung des Arbeitnehmers, Rentenbeginn, Elternzeit, Sabbat etc. müssen keine Beiträge mehr gezahlt werden. Der Arbeitnehmer kann den Vertrag privat fortführen. 

Ja, sowohl der Geschäftsführung, Inhaber, als auch der Belegschaft und Freiberufler. 

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Kontaktformular

Philipp Schönhals

Ansprechpartner betriebliche Kranken­versicherung

Die Versicherungs­therapeuten Sprechstunde auf Spotify!

Euer Team von Versicherungsexperten aus Bochum. Hier behandeln wir eure individuellen Probleme und Fragen.

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von open.spotify.com zu laden.

Inhalt laden